Ab dem 1. Januar 2022 gelten voraussichtlich neue Sachbezugswerte: Der Sachbezugswert für betriebliche Mahlzeiten soll auf arbeitstäglich 3,57 Euro erhöht werden.
Die amtlichen Werte sind zum Beispiel anzusetzen, wenn ein Unternehmen ein Betriebsrestaurant oder eine Kantine unterhält oder den Mitarbeiter
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