Ab dem 1. Januar 2022 gelten voraussichtlich neue Sachbezugswerte: Der Sachbezugswert für betriebliche Mahlzeiten soll auf arbeitstäglich 3,57 Euro erhöht werden.
Ab dem 1. Januar 2022 gelten voraussichtlich neue Sachbezugswerte: Der Sachbezugswert für betriebliche Mahlzeiten soll auf arbeitstäg
Sie sind bereits registriert? Hier anmelden
Der Nutzung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie unter Datenschutz.