"Einen Kaffee im Mehrwegbecher, bitte." So könnte eine typische Bestellung beim Bäcker ab sofort lauten. Seit 1. Januar nämlich gelten neue Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz, nach dem Kunden selbst entscheiden können, ob sie Speisen und Getränke "to go" in einer Einweg- oder Mehrwegverpackung erhalten.
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