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Mehrwegpflicht im Handel startet holprig

Gastronomen und Händler müssen für bestimmte Speisen und Getränke Mehrweggeschirr anbieten.
IMAGO / Funke Foto Services
Gastronomen und Händler müssen für bestimmte Speisen und Getränke Mehrweggeschirr anbieten.

Seit 1. Januar müssen Anbieter von To-go-Speisen und -Getränken ihren Kunden und Gästen dafür Mehrwegbehälter bereitstellen. Der Lebensmittelhandel setzt dabei auf verschiedene Systeme. Die Einführung klappt nicht überall reibungslos.

Die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht läuft im Lebensmittelhandel schleppend an. Seit Jahresbeginn müssen Anbieter von Speisen und Getr&a

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