Coronakrise | Betriebsgastronomie

Chaos dank Ausnahmeregelungen

Ausnahmefall. Nicht alle Länder haben Kantinen geschlossen.
imago images / Hans Lucas
Ausnahmefall. Nicht alle Länder haben Kantinen geschlossen.

Betriebskantinen müssen schließen. So lauteten nach der Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche die ersten Meldungen. Mittlerweile findet sich in der neuesten Coronaschutzverordnung eine entschärfte Version.

Der offizielle Wortlaut: "Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen dürfen ausnahmsweise dann zur Versorgung der Beschäftigten beziehungsweise der Nutzerinnen und Nutzer der Bildungseinrichtungen betrieben werden, wenn sonst die Arbeitsabläufe beziehungsweise ein nach dieser Verordnung noch zulässiger Bildungsbetrieb nicht aufrechterhalten werden könnten." Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen hat die Fachabteilung Gemeinschaftsgastronomie im Dehoga Bundesverband eine Übersicht erstellt. Sie zeigt alle bekannten Länderregelungen zu Personalrestaurants, Betriebskantinen und Mensen gemäß den aktuellen Corona-Verordnungen auf. Länderregelungen

FOOD SERVICE sprach mit RA Jürgen Benad, Geschäftsführer Dehoga Bundesverband und Fachabteilung Gemeinschaftsgastronomie, über die Beschlüsse: 

Wie lautet offiziell die Begründung, warum jetzt Kantinen schließen müssen?
Eine offizielle Begründung ist in dem Beschluss nicht enthalten. Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahme der möglichst umfassenden Vermeidung von Kontakten geschuldet ist. Das ist für Betriebsrestaurants nicht nachvollziehbar, da es perfekte Hygiene-Konzepte gibt, die schon lange umgesetzt werden. Auch ist der Kreis der Personengruppe immer der gleiche, wenn das Betriebsrestaurant nicht für außenstehende Dritte geöffnet ist.
„Ein heilloses Durcheinander, wie bei den anderen Corona-Regelungen auch.“
Jürgen Benad, Dehoga

Sehen Sie in der Folge Ausnahmen in den Ländern? Wenn ja, welche Länder sind das und warum?
Die Bundesländer haben diese gemeinsame Vorgabe sehr unterschiedlich umgesetzt, siehe unsere Übersicht Länderregelungen. Die Neuregelungen in den Bundesländern sind in grüner Schrift gehalten, so dass leicht erkennbar ist, was jetzt gilt. Teilweise wird der Beschlusstext einfach wörtlich übernommen, teilweise werden einfach die bisherigen Sonderregelungen für Betriebsrestaurants gestrichen, so dass Betriebsrestaurants schließen müssen. Teilweise wird die Abholung der Speisen gestattet.

„Damit sind die Betreiber völlig allein gelassen von der Politik.“
Jürgen Benad
Der Passus "Betriebsrestaurants schließen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen" ist erklärungsbedürftig. Gibt es dazu Beispiele?

Dazu ist auf die einzelnen Regelungen der Bundesländer zu verweisen. Der Beschluss der Länder mit der Bundesregierung ist selbst keine Regelung, daher war die Umsetzung in den Corona-Verordnungen der Länder abzuwarten, die nunmehr vorliegen. Sachsen-Anhalt hat die Regelung aus dem Beschluss wörtlich übernommen, ohne weitere Erklärungen. Da stellt sich die konkrete Frage, wie die Betreiber vor Ort entscheiden sollen, ob die Arbeitsabläufe eine Schließung zulassen?! Damit sind die Betreiber völlig allein gelassen von der Politik.

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