Ein Caterer muss nach Corona-bedingt geplatzter Hochzeitsfeier die erhaltene Anzahlung an das Brautpaar zurückzahlen. Dies entschied das Landgericht Frankenthal und gab damit den Klägern recht.
Kann eine Hochzeitsfeier wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant stattfinden, darf das Brautpaar von dem vor Ausbruch der Pandemie geschlossene
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