Bezüglich Kantinen lässt der Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020 zum Lockdown ab 16. Dezember Interpretationsspielraum.
Unklar war etwa, ob die Bundesländer den
Verzehr in den Kantinen vor Ort erlauben werden oder nur Abholung und Lieferung zulässig ist. Die Fachabteilung
Gemeinschaftsgastronomie im Dehoga Bundesverband hat jetzt für Klarheit gesorgt und eine
"Übersicht der Länderregelungen zu Betriebskantinen und Mensen" schnellstmöglich aktualisiert. Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnungen gelten die bisherigen Vorgaben.
Nunmehr haben die Bundesländer
Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ihre Corona-Schutzverordnungen aktualisiert. So ist in Hessen ab 16. Dezember nur noch Abholung erlaubt. Diese
Regelungsübersichten finden Sie jederzeit tagesaktuell auf der Dehoga-Webseite unter: